Korrektheit der Angaben
Alle Informationen zu dem Hotel Chateau Royal wurden von der Geschäftsführung bereitgestellt. Wir haben alle Anstrengungen unternommen, um die Genauigkeit der Angaben zu gewährleisten. Dennoch unterliegen Einrichtungen und Dienstleistungen möglichen Änderungen. Das Hotel Chateau Royal Berlin ist nicht für mögliche Änderungen oder aufgetretene Fehler verantwortlich. Alle anderen Details sind nach unserem besten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügbaren Wissen korrekt. Wir sind jedoch nicht verantwortlich für Änderungen, die von Zeit zu Zeit auftreten.
Links
Alle Links auf www.chateauroyalberlin.com werden in gutem Glauben bereitgestellt, um Besuchern der Website weitere Angebote zugänglich zu machen. Das Hotel Chateau Royal Berlin ist weder für den Inhalt dieser Websites noch für ihre weiterführenden Links verantwortlich. Die Bereitstellung eines externen Links stellt keinerlei Befürwortung durch das Hotel Chateau Royal Berlin dar.
Buchungen
Der Online-Buchungsprozess wird Sie Schritt für Schritt durch ein schnelles und benutzerfreundliches Buchungssystem führen. Sie können die Zimmerverfügbarkeit überprüfen und Ihre Buchung vornehmen. Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie eine Buchungsreferenznummer (es wird empfohlen, diese Nummer aufzubewahren und die Seite, wenn möglich, auszudrucken). Zudem erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Buchungsdetails.
Falls Sie eine Buchung stornieren müssen, brauchen Sie die zuvor erwähnte Buchungsreferenznummer. Stornierungen (für auf dieser Seite durchgeführte Buchungen) können auch online getätigt werden.
Garantierte Reservierungen und Kautionen
Wenn Sie bei Ihrer Online-Buchung eine Kreditkarte als Sicherheit hinterlegen, qualifizieren Sie sich für eine garantierte Reservierung, selbst bei spätem Check-in (nach 18.00 Uhr). Sollte Ihre Reservierung nicht vorgehalten werden, arrangieren wir für Sie auf unsere Kosten ein Zimmer in einem anderen Hotel und stellen, wo angebracht, Transport vom und zum Hotel Chateau Royal Berlin zur Verfügung. Für alle auf unserer Website durchgeführten Buchungen muss zur Sicherheit eine anerkannte Kreditkarte hinterlegt werden (z.B. American Express, Diners, Visa, MasterCard, Union Pay). Für bestimmte Anreisedaten und Preiskategorien muss möglicherweise eine Vorauszahlung geleistet werden. Bitte überprüfen Sie die Vorauszahlungsbestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung.
Stornierungsbedingungen
Stornierungen einer Hotelbuchung müssen wie in den Stornierungsbestimmungen der Buchung angegeben erfolgen. Falls die Stornierung einer garantierten Reservierung nicht bis zum angegebenen Zeitpunkt erfolgt, wird eine Gebühr fällig. Bitte überprüfen Sie die Details zu Stornierungs- und Vorauszahlungsbestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung.
Preis und Steuern/Bearbeitungsgebühren
Informationen zu Steuern und Bearbeitungsgebühren finden Sie in den Preisinformationen zum Zeitpunkt der Buchung. Alle angegebenen Preise und Leistungen beziehen sich bei Einzelzimmern auf 1 Person und bei Doppelzimmern auf 2 Personen.
Kreditkartensicherheit
Das Hotel Chateau Royal Berlin stellt höchste Ansprüche an die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten. Unsere Secure-Server-Software (SLL) entspricht den Industriestandards und ist eines der besten derzeit erhältlichen Softwarepakete für sicherere Geschäftstransaktionen. Es verschlüsselt Ihre persönlichen Informationen, inklusive Kreditkartennummer, Name und Adresse, damit diese Informationen nicht gelesen werden können, während sie über das Internet versendet werden.
Kreditkarten
Hotel Chateau Royal Berlin akzeptiert folgende Kreditkarten:
- American Express
- MasterCard
- Visa
- Union Pay
Vorzeitige Anreise und späte Abreise
Wenn Sie früh am Tag anreisen und sofort, noch vor dem regulären Check-In, Zugang zu Ihrem Zimmer haben möchten, empfehlen wir, auch die vorangehende Nacht zu reservieren, um sofortigen Zugang zu garantieren. Ebenso behalten Sie bei später Abreise garantiert Zugang zu Ihrem Zimmer, wenn Sie die darauffolgende Nacht buchen. Sollten Sie keine weiteren Nächte reservieren wollen, bewahren wir Ihr Gepäck gern für Sie auf.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungen müssen für die gewünschten Daten als neue Reservierung gebucht werden und unterliegen der Zimmerverfügbarkeit sowie aktuellen Preisen. Der Übernachtungspreis unterliegt möglichen Änderungen.
I. Geltungsbereich
-
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
-
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluß, -partner
-
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
-
Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
-
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
-
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
-
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
-
Seit dem Jahr 2014 erhebt die Stadt Berlin eine Übernachtungssteuer (City Tax) in Höhe von 5% des Netto-Zimmerpreises pro Nacht für private und touristische Übernachtungen. Ab dem 1. April 2024 führt die Stadt Berlin diese Übernachtungssteuer auch für geschäftliche Aufenthalte ein. Die City Tax ist nicht im gebuchten Zimmerpreis enthalten und wird bei Abreise berechnet.
-
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
-
Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
-
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
-
In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
-
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 5 und/oder Abs. 6 geleistet wurde.
-
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
-
Das Hotel ist ein NICHTRAUCHER Hotel. Gäste, die sich nicht daran halten, werden für zusätzliche Reinigung mit 200 EUR berechnet. Falls Zigarettenrauch einen falschen Feueralarm verursacht, werden 2000 Euro extra berechnet, zusätzlich alle Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Feuerwehr bzw. Polizei.
-
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel im vollen Umfang für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, es sei denn, er weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch für Kosten, die durch übermäßige Abnutzung oder Verschmutzung der Hotelzimmer verursacht werden.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
- Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
-
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
-
Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
V. Rücktritt des Hotels
-
Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs.3 nicht verzichtet.
-
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
-
Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
- ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
-
Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
-
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
-
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
-
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
-
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
-
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
-
Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
-
Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
-
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
-
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum zehnfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf EUR 800,00. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe Gebrauch zu machen.
-
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
-
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
-
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
-
Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden
Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII. Schlussbestimmungen
-
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
-
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
-
Gerichtsstand ist – wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Berlin. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Wir sind bemüht, bei Meinungsverschiedenheiten eine einvernehmliche Lösung mit unseren Gästen zu finden. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren weder gesetzlich verpflichtet noch bereit.
Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter contact@chateauroyalberlin.com zur Verfügung.